Die rituelle Reinheit ist verpflichtend für einen Muslim, um dass rituelle Gebet zu verrichten. Es wird durch die Waschung (Wudu) vor dem Gebet hergestellt. Hierzu verwendet man reinigendes Wasser, mit der Absicht (Niya) diese Waschung . Dann sagt man"Bismillahi-r-rahmani-r-rahim" und wäscht sich in dieser Reihenfolge:
Nach der Waschung kann man ein kurzes Gebet sprechen:
Ašhadu al-lā ilāha ill-Aallhu wahdahu la šarīka lahu wa anna Muhammeden abduhu wa rasuluhu
Ich bezeuge das es keinen Gott gibt ausser Allah, Er hat keine Teilhaber. Ich bezeuge das Muhammad Sein Diener und Sein Gesandter ist.
Nach einer großen Verunreinigung (nach Geschlechtsverkehr, Samenerguss, Menstruation) wird zur Herstellung der rituellen Reinheit ein Duschbad (Gusl) verpflichtend. Dabei sind zuerst die verschmutzten Körperteile gründlich zu säubern. Dann verrichtet man wudhu wie oben. Anschließend streicht man mit nassen Händen und geöffneten Fingern durch die Kopfhaare über die Kopfhaut. Schließlich gießt man Wasser über den Kopf und den gesamten Körper (drei mal), zuerst über die rechte, dann die linke Körperhälfte. Hierbei darf keine Körperstelle trocken bleiben.
Während des Gebets steht man mit dem Gesicht in Richtung der Kaba in Mekka. Diese Gebetsrichtung wird Qibla genannt. Sie liegt in Mitteleuropa etwa auf Süd-Süd-Ost und kann in jedem Fall leicht mit Hilfe eines Kompasses bestimmt werden. In Moscheen wird die Gebetsrichtung durch eine Nische (Mihrab) in der Stirnwand des Gebäudes angezeigt. Das Gebet kann an jedem sauberen Platz verrichtet werden. Der Einfachheit halber wird oft eine Gebetsmatte benutzt. Wo Gefahr besteht, dass unachtsame Personen während des Gebets vor dem Betenden vorbeigehen, soll man einen Gegenstand vor sich legen (Sutra) und derart seinen Gebetsplatz nach vorn abgrenzen. Durch diese Maßnahme wird anderen das Vorbeigehen gestattet.
Die Zeit zum Gebet wird mit dem Gebetsruf (dem Ezan) bekannt gemacht:
(*) An dieser Stelle wird im Ezan zum Morgengehet eingefügt:
Unmittelbar vor der Eröffnung des fard-Gebets folgt ein zweiter Gebetsruf, die iqama:
Vor Verrichtung einer jeden Tat fasst der Muslim den Entschluss, diese Tat zum Wohlgefallen Allahs vollbringen zu wollen. Auch vor Verrichtung des Gebets ist die Absicht (Niya) verpflichtend. Man muss wissen welches Gebet man verrichtet.
Der Koran schreibt dem Gläubigen das Pflichtgebet zu fünf bestimmten Tageszeiten vor. Man unterscheidet die eigentlichen Pflichtgebete (Fard), die keinesfalls unterlassen werden dürfen, von den sogenannten Sunna-Gebeten, die den Fard-Gebeten vorangehen oder folgen. Nafila-Gebete sind vollkommen freiwillige Gebete. Alle Gebete bestehen aus einer bestimmten Anzahl von Gebetsabschnitten (Raka, siehe unten). Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über Zeiten des Gebets, Anzahl der Abschnitte (Raka) in jedem Gebet und über die Art der Gebete (Fard, Sunna, Nafila).
Zeit | Sunna vor Fard | Fard | Sunna nach Fard | Nafila | Wadschib |
---|---|---|---|---|---|
Morgen | 2 m | 2 | |||
Mittag | 4 m | 4 | 2 m | 2 | |
Nachmittag | 4 gm | 4 | |||
Abend | 4 gm | 3 | 2 m | ||
Nacht | 4 gm | 4 | 2 m | 2 | 3 (witr) |
m = mu‘akkada, vom Propheten regelmäßig gebetet
gm = ghair mu‘akkada, vom Propheten nicht regelmäßig gebetet.
Die Zeiten des Gebets sind folgendermaßen festgelegt:
Es ist nicht erlaubt, Gebete zu den drei folgenden Zeiten zu verrichten:
Kein Fard Gebet soll außerhalb seiner eigentlichen Zeit verrichtet werden. Wenn ein Fard Gebet aus unvermeidlichem Grund nicht rechtzeitig gebetet werden konnte, muss es zum frühesten möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Dann auch zu den oben genannten verbotenen Zeiten.
Es ist üblich, Allah nach dem Verrichten des Gebets zu preisen und um Hilfe zu bitten. Die folgenden Bittgebete sind hierzu weit verbreitet.
"يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَاةِ مِن يَوْمِ الْجُمُعَةِ فَاسْعَوْا إِلَىٰ ذِكْرِ اللَّهِ وَذَرُوا الْبَيْعَ ذَلِكُمْ خَيْرٌ لَّكُمْ إِن كُنتُمْ تَعْلَمُونَ"
سورة الجمعة اية 9
"O ihr, die ihr glaubt, wenn zum Freitagsgebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und stellt den Geschäftsbetrieb ein. Das ist besser für euch, wenn ihr es nur wüsstet."
Sura 62, Al-jumua, Vers 9.
Natürlich findet auch in unserer Gemeinde jeden Freitag, die Freitagspredigt (Khutba) mit anschließendem Freitagsgebet (salat al-jumu'a) statt. Die Predigt wird von Scheich (Neil bin Radhan) auf Arabisch und Deutsch gehalten. Das Freitagsgebet beginnt in der Sommerzeit um 14:00 Uhr, in der Winterzeit um 13:00 Uhr.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Bilal-verein@t-online.de.